Geschichte und Wiederaufbau - Mühlenverein

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Geschichte und Wiederaufbau

Geschichte

Ein Bild aus alten Tagen

Das erste bemerkenswerte Jahr ist 1165. In diesem Jahr wurde die Laderholzer Wassermühle erstmalig urkundlich erwähnt. Im Vergleich zu Windmühlen ist dies sehr früh, denn die wurden generell erst ab dem 13. Jahrhundert erbaut und genutzt. Die Antriebskraft des Wassers, kombiniert mit der Mahltechnik, wurde von den Römern überliefert und im heutigen Deutschland verbreitet.
 
In einer Schenkungsurkunde aus dem Jahre 1165 wird bezeugt, dass die Laderholzer Wassermühle sowie alle anderen Ländereien des Edelherren Mirabilis in den Besitz der Mindener Domkirche (Corveyer Lehen der Grafen Wölpe) übergingen. Über diesen Edelherren „der Wunderbare“ ist bekannt, dass seine Besitzungen in der Nähe von Stadthagen und Minden lagen wie auch im Gebiet der Grafschaft Amt Wölpe (insbesondere in Bevensen, Basse, Mecklenhorst, Helstorf und Schwarmstedt und eben die Laderholzer Wassermühle).
 
Aufgrund der Tatsache, dass eine Schwester des Mirabilis mit Konrad von Wölpe verheiratet war, kamen nach dem Tod des Mirabilis auch die Wölper Grafen in den Besitz eines Erbteils.
 
Das zweite wichtige Jahr ist 1544. In diesem Jahr ließ Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg die Mühle neu als Wölper Amtsmühle (Amtsmühle = wichtigste Mühle im Herrschaftsgebiet) erbauen.
 
Die Mühle erhielt nun – im Gegensatz zur ersten Mühle, die über nur ein Wasserrad verfügte – zwei hölzerne unterschlächtige Wasserräder (bei unterschlächtigen Wasserrädern fließt das Wasser unten in die Schaufeln des Mühlrades; diese drehen sich damit rückwärts; im Gegensatz dazu fließt das Wasser bei oberschlächtigen Wasserrädern von oben in die Schaufeln des Rades, diese drehen sich daraufhin vorwärts). Damit waren zwei Mahlgänge vorhanden, in denen Roggen verarbeitet wurde. Ferner wurde die Mühle mit dem Mahlzwang für einige umliegende Orte belegt. Das bedeutete, dass die Bauern aus diesen Orten ihr Korn nur in der Laderholzer Mühle mahlen lassen durften. Es wundert aber nicht, dass sich nicht alle daran gehalten hatten. Einige Orte zogen gar vor Gericht, um durchzusetzen, eigene Mühlen betreiben zu dürfen. Einige Orte wurden daraufhin vom Mahlzwang befreit. Mitte des 19. Jahrhunderts schließlich wurde der Mahlzwang gänzlich aufgehoben.
 
Auf den ersten Blick scheint die Zwangsmüllerei – zumindest für den Müller – von Vorteil zu sein, denn so erhält er einen festen Kundenstamm. Diese Sache hatte allerdings auch eine Kehrseite: Mahlgäste, die von weither kamen und Hin- und Rückweg nicht an einem Tag zurücklegen konnten, mussten vom Müller und seiner Familie für eine Nacht beherbergt werden. Darüber hinaus waren alle Pächter von Zwangsmühlen zu Aufzeichnungen (heute würden wir sagen: Buchführung) verpflichtet, die der Herrschaft Auskunft über Erträge der Bauern gaben und somit Grundlage für deren Besteuerung waren.
 
Das dritte wichtige Jahr ist 1738. Bei einer grundlegenden Erneuerung der Mühle in der Zeit vom 01.05.1738 bis 24.01.1739 erhielt die Mühle ein unter- und ein oberschlächtiges Wasserrad. Beide Wasserräder konnten je nach vorhandener Wassermenge gleichzeitig oder einzeln betrieben werden. 1738 war damit die Besonderheit der Laderholzer Mühle  geschaffen: Man hatte zwei Mahlgänge in einem Mahlstuhl (zwei Mühlen mit stehendem Zeug in einem Mahlstuhl).
 
In den Jahren 1860/1861 wurde die gesamte Innenreinrichtung der Laderholzer Mühle erneuert, so dass die Mühle in dieser Zeit ihr heutiges Gesicht erhielt.
 
Eine letzte Modernisierung erfuhr die Mühle in den 1930´er Jahren, wahrscheinlich 1938. Die neuen Einrichtungen wurden allerdings kaum noch genutzt, der Betrieb neigte sich dem Ende zu. Im Jahre 1941 wurde die kommerzielle Müllerei eingestellt. Das vorläufige Ende jeglicher Müllerei kam im Winter 1947/48 iEin Bild aus alten Tagen
 
Das erste bemerkenswerte Jahr ist 1165. In diesem Jahr wurde die Laderholzer Wassermühle erstmalig urkundlich erwähnt. Im Vergleich zu Windmühlen ist dies sehr früh, denn die wurden generell erst ab dem 13. Jahrhundert erbaut und genutzt. Die Antriebskraft des Wassers, kombiniert mit der Mahltechnik, wurde von den Römern überliefert und im heutigen Deutschland verbreitet.
 
In einer Schenkungsurkunde aus dem Jahre 1165 wird bezeugt, dass die Laderholzer Wassermühle sowie alle anderen Ländereien des Edelherren Mirabilis in den Besitz der Mindener Domkirche (Corveyer Lehen der Grafen Wölpe) übergingen. Über diesen Edelherren „der Wunderbare“ ist bekannt, dass seine Besitzungen in der Nähe von Stadthagen und Minden lagen wie auch im Gebiet der Grafschaft Amt Wölpe (insbesondere in Bevensen, Basse, Mecklenhorst, Helstorf und Schwarmstedt und eben die Laderholzer Wassermühle).
 
Aufgrund der Tatsache, dass eine Schwester des Mirabilis mit Konrad von Wölpe verheiratet war, kamen nach dem Tod des Mirabilis auch die Wölper Grafen in den Besitz eines Erbteils.
 
Das zweite wichtige Jahr ist 1544. In diesem Jahr ließ Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg die Mühle neu als Wölper Amtsmühle (Amtsmühle = wichtigste Mühle im Herrschaftsgebiet) erbauen.
 
Die Mühle erhielt nun – im Gegensatz zur ersten Mühle, die über nur ein Wasserrad verfügte – zwei hölzerne unterschlächtige Wasserräder (bei unterschlächtigen Wasserrädern fließt das Wasser unten in die Schaufeln des Mühlrades; diese drehen sich damit rückwärts; im Gegensatz dazu fließt das Wasser bei oberschlächtigen Wasserrädern von oben in die Schaufeln des Rades, diese drehen sich daraufhin vorwärts). Damit waren zwei Mahlgänge vorhanden, in denen Roggen verarbeitet wurde. Ferner wurde die Mühle mit dem Mahlzwang für einige umliegende Orte belegt. Das bedeutete, dass die Bauern aus diesen Orten ihr Korn nur in der Laderholzer Mühle mahlen lassen durften. Es wundert aber nicht, dass sich nicht alle daran gehalten hatten. Einige Orte zogen gar vor Gericht, um durchzusetzen, eigene Mühlen betreiben zu dürfen. Einige Orte wurden daraufhin vom Mahlzwang befreit. Mitte des 19. Jahrhunderts schließlich wurde der Mahlzwang gänzlich aufgehoben.
 
Auf den ersten Blick scheint die Zwangsmüllerei – zumindest für den Müller – von Vorteil zu sein, denn so erhält er einen festen Kundenstamm. Diese Sache hatte allerdings auch eine Kehrseite: Mahlgäste, die von weither kamen und Hin- und Rückweg nicht an einem Tag zurücklegen konnten, mussten vom Müller und seiner Familie für eine Nacht beherbergt werden. Darüber hinaus waren alle Pächter von Zwangsmühlen zu Aufzeichnungen (heute würden wir sagen: Buchführung) verpflichtet, die der Herrschaft Auskunft über Erträge der Bauern gaben und somit Grundlage für deren Besteuerung waren.
 
Das dritte wichtige Jahr ist 1738. Bei einer grundlegenden Erneuerung der Mühle in der Zeit vom 01.05.1738 bis 24.01.1739 erhielt die Mühle ein unter- und ein oberschlächtiges Wasserrad. Beide Wasserräder konnten je nach vorhandener Wassermenge gleichzeitig oder einzeln betrieben werden. 1738 war damit die Besonderheit der Laderholzer Mühle  geschaffen: Man hatte zwei Mahlgänge in einem Mahlstuhl (zwei Mühlen mit stehendem Zeug in einem Mahlstuhl).
 
In den Jahren 1860/1861 wurde die gesamte Innenreinrichtung der Laderholzer Mühle erneuert, so dass die Mühle in dieser Zeit ihr heutiges Gesicht erhielt.
 
Eine letzte Modernisierung erfuhr die Mühle in den 1930´er Jahren, wahrscheinlich 1938. Die neuen Einrichtungen wurden allerdings kaum noch genutzt, der Betrieb neigte sich dem Ende zu. Im Jahre 1941 wurde die kommerzielle Müllerei eingestellt. Das vorläufige Ende jeglicher Müllerei kam im Winter 1947/48 infolge eines Eisgangs, bei dem die Wasserräder zerbrachen.




Um 1950

Von 1950 bis 1990 stand die Mühle still und auch die Außenanlagen wurden nicht mehr instand gehalten. Im Zuge der Regulierung der Alpe (das Bächlein, das die Mühle antrieb) im Jahre 1960 begradigte man die Alpe und legte sie tiefer. Die Außenanlagen der Mühle wurden abgetragen oder mit Beton verfüllt. Darüber hinaus wurde der Flusslauf der Alpe unterhalb der Mühle umgelegt. All diese Maßnahmen erhöhten die Fließgeschwindigkeit des Wassers, wodurch es mehr Sand mit sich führte, so dass die Teichfläche unterhalb der Mühle in kürzester Zeit verlandete.




Die Mühle 1990 in beklagenswertem Zustand

Der Neubeginn
 
Die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) besichtigte am 21.06.1990 auf Veranlassung des Heimatbundes Niedersachsen e.V. das Objekt. Es wurde begutachtet, vermessen und kritisch auf Überlebenschancen untersucht. Die Fachleute befanden, dass die Mühlentechnik noch fast vollständig vorhanden war und ein vergleichbares Objekt – zwei Mühlen mit stehendem Zeug in einem Mahlstuhl – nicht bekannt war.
 
Für die DGM stand fest:
 
„Diese Doppelmühle dokumentiert in hervorragender Weise die wirtschaftliche Entwicklung des Mühlenwesens. Außerdem ist der Mühlenstandort Laderholz in Verbindung mit dem Zwangsmahlrecht und den dadurch bedingten Schwierigkeiten für den Bau anderer Mühlen in Nachbarorten geschichtlich von erheblicher und überregionaler Bedeutung.“
 
Dies war der Anstoß für einige Laderholzer, sich für die Restaurierung der Mühle einzusetzen. So entstand zunächst die „Interessengemeinschaft zur Rettung der Laderholzer Wassermühle“. Aus dieser Interessengemeinschaft ging später der Verein „Heimatbundgruppe Laderholzer Wassermühle e.V.“ hervor.
 
In den Folgejahren wurde kräftig in die Hände gespuckt und mit Hilfe vieler Ehrenamtlicher und mit Unterstützung etlicher Fachleute die Mühle wieder hergerichtet.






Viele ehrenamtliche Helfer bei der Arbeit

Wie sieht es heute aus?
 
Mit diesen Arbeiten war zwar die alte Mühlentechnik wieder funktionsfähig, doch verlangt eine derart alte Technik ständige Wartungs- und Reparaturarbeiten. Daneben sind die Außenanlagen (Wehranlage, Mühlteiche, Mühlengarten) zu pflegen.
 
In den letzten Jahren hat der Verein Wassermühle Laderholz e.V. insbesondere umfangreiche Holzschutzmaßnahmen an der historischen Mahlbühne in der Mühle durchgeführt. Ein großer Teil des vorhandenen Balkenwerks wurde im Laufe der Jahre durch Holzkäfer so stark zerfressen, dass die Balken unter Aufsicht der Denkmalpflege komplett ausgetauscht werden mussten. Diese Arbeiten wurden in den letzten zwei Jahren ausgeführt, um das technische Denkmal funktionsfähig zu erhalten.



Ein Blick auf zefressene Balken



Ein Eindruck von der Baustelle

Im Anschluss an die Holzschutzarbeiten im vorderen Bereich der Mahlbühne wurden jedoch weitere bauliche Missstände festgestellt, die die Standsicherheit der vorhandenen Mühlentechnik stark gefährdeten. In das Fachwerk der Mahlbühne musste ein sogenanntes Andreaskreuz eingebaut werden, das den Mahlstuhl entsprechend aussteift. Insbesondere ein Bereich war bis dahin verschüttet und die darunter verborgenen Mängel dem Verein nicht bekannt. Besonders problematisch war dabei der teilweise fehlende Schwellbalken, wodurch ein Auflager für das Andreaskreuz im hinteren Bereich nicht möglich war.
 
Der Einbau des Andreaskreuzes musste ausgeführt werden, um das technische Denkmal funktionsfähig zu erhalten, da die Mahlbühne sowohl statisch durch die Mahlgänge als auch im Mahlbetrieb dynamisch durch Schwingungen stark belastet wird.
 
Im Januar 2020 konnten nun schließlich alle erforderlichen Arbeiten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Mühle ist damit wieder uneingeschränkt funktionsfähig und kann damit wieder im Produktivbetrieb für frisch gemahlenes Dinkel- und Weizenmehl sorgen.
 
Vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist es zu verdanken, dass sich die Laderholzer Wassermühle heute wieder stolz als einmaliges Kulturgut im norddeutschen Raum präsentieren kann und besonders beim alljährlichen Mühlenfest am Pfingstmontag zahlreiche Besucherinnen und Besucher von nah und fern anzieht.
 
Bei diesem Fest ist die Mühle im Produktivbetrieb zu bewundern. Unsere Müller vermahlen Weizen und Dinkel und erklären dabei gern das alte Handwerk. Daneben laden eine Reihe von Handwerksständen zu einem kleinen Bummel ein. Natürlich darf auch das leibliche Wohl nicht zu kurz kommen: Neben Spanferkel, Grillwagen, Fischräucherei und Getränkestand ist Hauptattraktion des Tortenbuffet. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Dorfes backen Kuchen und spenden diese der Mühle. Livemusik rundet das Mühlenfest ab.
 
Im September wird die Mühlensaison mit einem kleinen Mühlenfest beendet.
 
Zwischen Pfingstmontag und dem kleinen Mühlenfest im September ist die Mühle jeden Sonntag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Zu anderen Zeiten können Sonderführungen vereinbart werden.
 
Für nähere Informationen zum Verein empfiehlt sich ein Blick in diese Webseiten. Dort finden sich auch die aktuellen Termine.




Die Mühle in neuem Glanz

Wegen der Corona-Pandemie wird die Jahreshauptversammlung auf einen späteren Termin in diesem Jahr verschoben
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